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Rechtsberatung

Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen sehr oft Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.

Als interprofessionale Kanzlei bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die aus einer Hand auf das Steuerrecht und das allgemeine Recht Bedacht nehmen. Dies erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die Honorierung mehrerer Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Neben dem Steuerrecht gehören folgende Rechtsgebiete zu unserem Tätigkeitsfeld

  • Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht/Eherecht
  • Erbrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Sozialrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerstrafrecht
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